Gültig für alle Leistungen der HKL Regeltechnik GmbH im Bereich MSR-Technik (Messen, Steuern, Regeln) für Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlagen.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der HKL Regeltechnik GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Leistungen im Bereich der MSR-Technik, einschließlich Planung, Installation, Wartung, Reparatur und Service von Regelungsanlagen.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Ausführung der Leistung zustande.
(3) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungen bedürfen der Schriftform.
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
(1) Vereinbarte Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
(2) Leistungsfristen beginnen erst nach Klärung aller technischen und kaufmännischen Fragen und nach Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
(3) Bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen und sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich Leistungsfristen angemessen.
(1) Der Auftraggeber hat die notwendigen Voraussetzungen für die Ausführung der Arbeiten rechtzeitig zu schaffen, insbesondere:
(2) Werden diese Pflichten nicht erfüllt, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
(1) Nach Fertigstellung der Arbeiten hat der Auftraggeber diese innerhalb von 14 Tagen abzunehmen. Eine förmliche Abnahme kann verlangt werden.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Abnahme, sofern nicht gesetzlich längere Fristen zwingend vorgeschrieben sind.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen wird zunächst nachgebessert. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(4) Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung, schriftlich zu rügen.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(1) Gelieferte Waren und eingebaute Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen.
(1) Wartungs- und Serviceleistungen werden gesondert nach Aufwand oder auf Basis von Wartungsverträgen berechnet.
(2) Regelmäßige Wartung wird dringend empfohlen, um die Betriebssicherheit und Effizienz der Anlagen zu gewährleisten. Bei unterlassener Wartung kann die Gewährleistung eingeschränkt sein.
(3) Notdiensteinsätze außerhalb der regulären Geschäftszeiten werden mit einem Zuschlag von 50% auf den Stundensatz berechnet, an Sonn- und Feiertagen mit 100%.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die Vertragsdurchführung zu verwenden.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Oberhausen, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
HKL Regeltechnik GmbH
Waldteichstraße 147
46149 Oberhausen
Deutschland
Telefon: (0208) 68 00 31-32
E-Mail: info@hkl-regeltechnik.de
Stand: 12/2025